Polizeirecht in Berlin verschärft
Schon 10 Monate nach der Wiederholungswahl, gut sieben Monate nach der Bildung des neues Berliner Senates und noch rechtzeitig vor der bevorstehenden Silvesternacht hat das Abgeordnetenhaus von Berlin unter Federführung unseres Reinickendorfer Wahlkreisabgeordneten Burkard Dregger mit den Stimmen von CDU und SPD die erste Polizeirechtsnovelle der neuen Koalition verabschiedet. Das zeigt: Der quälende Stillstand der vorherigen rot-grün-roten Koalition ist beendet. Die neue Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner handelt klar und konsequent.
Im Mittelpunkt unserer ersten Polizeirechtsnovelle stehen unsere Einsatzkräfte, die Tag und Nacht unsere Sicherheit gewährleisten und Herausragendes leisten. Zukünftig werden Sie an ihren Dienstorten bei Nachtdienst keine Parkgebühren für ihr Privatfahrzeug mehr zahlen müssen. Das ist praktische Wertschätzung und voll verdient!
Aber es geht uns auch um ihren besseren Schutz bei ihrem gefährlichen Dienst. Halten wir uns vor Augen: Seit Jahren steigt die Zahl der Übergriffe gegen unsere Polizei-Einsatzkräfte. Allein im Jahr 2022 waren es 8.726 Übergriffe. Das sind rund 24 pro Tag! 1.565 von ihnen wurden körperlich verletzt, 16 sogar schwer. Auch die Anzahl der Übergriffe auf Rettungskräfte und Ordnungsamtsmitarbeiter erhöht sich kontinuierlich.
Dem wollen wir wirksam begegnen. Denn jeder Angriff auf unsere Polizei, unsere Feuerwehr oder unsere Ordnungsamtsmitarbeiter ist ein Angriff auf uns alle, auf unseren demokratischen Rechtsstaat. Und daher muss es jetzt darum gehen, die Polizei zu stärken, zu ermutigen, wertzuschätzen und ihr Einsatzmittel an die Hand zu geben, mit denen sie sich schützen und zugleich das Recht durchsetzen kann.
Dazu weiten wir den Einsatz der Bodycams auf den Bereich häuslicher Gewalt aus. Die polizeiliche Kriminalstatistik gibt uns Recht: Von den etwa 40.000 Gewaltdelikten pro Jahr entfallen über 17.000 auf innerfamiliäre und partnerschaftliche Gewalt, Tendenz steigend. D.h. ein großer und wachsender Teil der Gewalt spielt sich nicht auf der Straße ab, sondern im häuslichen Bereich. Leidtragende sind in den meisten Fällen Frauen und Kinder. Und dem wirken wir entgegen, u.a. durch den Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Wenn also unsere Polizei zukünftig um Hilfe gerufen wird, weil ein familiärer Streit zu eskalieren droht oder bereits in Gewalt ausgeartet ist, dann kann die Bodycam zur Deeskalierung eingesetzt werden. Und wenn das nicht hilft, sichert sie Beweise. Das ist sinnvoll und notwendig!
Gleiches gilt für das neue Einsatzmittel, das wir der Polizei an die Hand geben, den Taser. Es liegt auf der Hand, dass allein die Androhung des Einsatzes des Elektro-Schockgerätes dazu führen wird, dass Täter von der weiteren Tatbegehung ablassen werden. Und genau das ist das Ziel.
Und schließlich weiten wir den Präventivgewahrsam aus. Damit begegnen wir in weit besserem Maße als bisher Terrorgefahren, Gefahren für Leib oder Leben, für die sexuelle Selbstbestimmung und für die Freiheit des Einzelnen. Wir schützen damit die Schwachen vor dem drohenden Unrecht der Starken. Wir warten nicht, bis Straftaten begangen worden sind. Sondern wir unterbinden drohende Straftaten.
Diese erste Polizeirechtsnovelle ist eine klare Ansage an alle Gewalttäter in dieser Stadt: Egal ob sie in den Straßen von Nord-Neukölln randalieren oder in der Rigaer Str., egal ob sie sich am 1. Mai zusammenrotten oder in der Silvesternacht:
Wir nehmen es nicht mehr hin, dass unsere rechtsstaatlichen Institutionen verlacht und verhöhnt und unsere Einsatzkräfte angegriffen werden. Wir sorgen dafür, dass unser demokratischer Rechtsstaat nicht nur in Sonntagsreden beschworen wird.
Sondern wir sorgen dafür, dass sich unser demokratischer Rechtsstaat auch auf unseren Straßen durchsetzt!
Immer und überall!